„Planung ist alles"

Erbschaft steuern
statt
Erbschaftsteuer

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Steuerplanung bei der Erbschaftsteuer durch gezielte Schenkungen im Rahmen einer vorweggenommenen Vermögensnachfolge ist ein höchst sensibles Thema. Dieses nicht anzusprechen kann neben der Belastung für die Erben aber eine (unnötig) hohe Zahlung an Erbschaftsteuer hervorrufen.

Insbesondere bei Firmenvermögen ist eine strategische Planung notwendig, um das betriebliche Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen ohne eine unnötige Belastung durch Erbschaftsteuer hervorzurufen, die im worst case den Fortbestand des Unternehmens gefährden kann.

Ziel muss sein, durch Schenkungen zum richtigen Zeitpunkt, in dem die Firma für die Übertragung aus steuerlicher Sicht bestmöglich vorbereitet ist, die Steuerbelastung zu minimieren. Dies kann nur durch eine optimale Zusammenarbeit zwischen Steuerberatung, Rechtsberatung und Notar erfolgen.

Neben dem betrieblichen Vermögen sollte auch im privaten Vermögensbereich möglichst rechtzeitig angefangen werden Übertragungen vorzubereiten und durchzuführen. Dadurch kann das Vermögen auf die Begünstigten übertragen werden ohne einen nicht notwendigen Abfluss an Steuerzahlungen.

Im betrieblichen, wie auch im privaten Bereich sollte beachtet werden in 10-Jahres-Zeiträumen zu denken, da dies die Frist zur erneuten Gewährung von Freibeträgen ist. Weitere Schlagwörter die beachtet und diskutiert werden sollten sind dabei insbesondere: Erwerb von Todes wegen, Schenkung unter Lebenden, Bereicherung, Vor- und Nacherbschaft, Steuerbefreiung, begünstigtes Vermögen, Verschonungsabschlag, Regelverschonung, Optionsverschonung, Familienheim, Steuerklasse, besonderer Versorgungsfreibetrag, Nachlassverbindlichkeit und Steuersatz.

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