It’s a matter of trust!

Steuerberatung

„Die BeWo TAXcellent GmbH betreut Sie Kompetent, kooperativ und immer am Puls der Zeit“

Das komplexe Feld der Steuerberatung wird von uns vollumfänglich betreut.

Das komplexe Feld der Steuerberatung wird von uns vollumfänglich betreut. Neben laufenden Anfragen, die z.B. den richtigen Umsatzsteuerausweis auf Rechnungen oder die Möglichkeiten von Transaktionen mit verbundenen Unternehmen zum Thema haben, unterstützen wir Sie aus steuerlicher Sicht auch bei Umstrukturierungen. Um hier keine unnötigen Steuerlasten aus Ertragsteuern, Einkommensteuern oder der Grunderwerbsteuer zu realisieren ist eine Prüfung vorab unbedingt notwendig.

Umstrukturierungen werden laufend vorgenommen, da auch bei Unternehmen nur der Wandel stetig ist. Deswegen ist es wichtig im Rahmen der Veränderungen in der Struktur darauf zu achten, dass dies möglichst steueroptimiert geschieht oder gerade aus Gründen der steuerlichen Optimierung eine neue Struktur erschaffen wird.

Neben der aktiven Beratung in allen steuerlichen Belangen unterstützen wir Sie auch bei Betriebsprüfungen. Hier helfen wir Ihnen Ihre steuerlichen Standpunkte gegenüber der vom Finanzamt beauftragten Betriebsprüfung durchzusetzen und die Rechtsauslegung für Sie vorteilhaft zu gestalten.

Jahresabschlusserstellung

Der Jahresabschluss ist, soweit Offenlegungspflichten bestehen, eines der wichtigsten Kommunikationsorgane eines Unternehmens, um die geschäftliche Entwicklung mit der Außenwelt zu kommunizieren. Um die Ziele der Kommunikation zu erreichen, können Wahlrechte in bestimmte Richtungen ausgeübt werden oder Saldierungen vorgenommen werden. Diese bilanzpolitischen Stellschrauben auszuüben, stellt einen wichtigen Teil der Abschlusserstellung dar, um einen Mehrwert über die reine Ergebnisermittlung hinaus zu kreieren. Neben den Offenlegungspflichten bildet der Jahresabschluss auch oftmals die Basis für Finanzierungen. Ist dies der Fall müssen die bilanzpolitischen Stellschrauben eingestellt werden, um beispielweise die Eigenkapitalquote möglichst gut aussehen zu lassen oder die Eigenkapitalrendite zu verbessern. Dies verbessert das Bild gegenüber Investoren. Bei all diesen Überlegung muss stets beachtet werden, dass ein Jahresabschluss die handelsrechtlichen Anforderungen erfüllt und Bilanzklarheit, Bilanzwahrheit, das Vorsichtsprinzip inklusive seiner Ausprägung im Imparitätsprinzip und die Bilanzkontinuität gewährleistet sind, um die Bilanzierungsgrundsätze einzuhalten. Diese Grundsätze spiegeln sich dann in Details wie den Ermittlungen der Herstellkosten oder die Aufstellung eines Inventars durch eine ordnungsgemäße Inventur wider. Wir unterstützen Sie dabei individuell nach Ihren Vorstellungen. Von der Beratung Ihres Teams bei der Erstellung eines Jahresabschlusses bis zum kompletten Jahresabschluss auf unseren Systemen können wir alles darstellen – mit Ihrer Buchhaltung als Basis oder mit den bei uns im Hause erstellten Buchungssätze.

Immobilienbesteuerung

Die lange Niedrigzinsphase nach der Bankenkrise hat einen regelrechten Immobilienboom ausgelöst. Beim Erwerb wurde oftmals nicht aus steuerstrategischer Sicht gehandelt. Um so wichtiger ist es jetzt die Struktur aus steuerlicher Sicht zu überprüfen. Liegt zum Beispiel eine besonders ertragsstarke Immobilie vor, bei der keine Veräußerung geplant ist, sollte man die Sinnhaftigkeit einer Immobilien-GmbH in Betracht ziehen. Mit dieser kann die Steuerlast auf ca. 15 % der Gewinne gesenkt werden. Wurde die Immobilien innerhalb der letzten drei Jahre erworben ist § 6 Abs. 1 Nr. 1a EstG zu prüfen, wenn Renovierungen geplant sind, die über jährlich anfallende Erhaltungsarbeiten hinausgehen. Denn durch die Regelungen der vorstehend genannten Norm sind die Renovierungsarbeiten so zu planen, dass diese innerhalb der ersten drei Jahre nach Erwerb die Freigrenze von 15 % nicht übersteigen, um direkt abzugsfähig zu sein und nicht als nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten zu gelten. Bei der Qualifizierung als Anschaffungs- und Herstellungskosten wären die Renovierungsaufwendung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer im Sinne der Absetzung für Abnutzung (AfA) zu verteilen und könnten die Steuerlast nicht direkt mindern. Ein weiteres Gestaltungsinstrument betrifft Immobilien, die schon lange im Familienbesitz sind und daher schon komplett abgeschrieben wurden. Hier ist durch gezielte Umstrukturierungsmaßnahmen ein Step Up der Abschreibungsbemessungsgrundlage zu erreichen, um wieder Gegenposten zu den Erträgen zu erhalten. Dieser Prozess erstreckt sich über mehrere Veranlagungszeiträume und erfordert daher eine gewisse strategische Planung, die sich aber auszahlt. In vielen Fällen kann aus einer Steuerlast aus der Versteuerung der Mieteinnahmen eine Steuerentlastung in Form von steuerlichen Buchverlusten aus Vermietung und Verpachtungsobjekten werden.

Steuerdeklaration

Eine jährlich wiederkehrende Aufgabe: die Abgabe der Steuererklärung. Dabei ändern sich laufend unzählige Regelungen wie z.B. die Abgabefrist, der Grundfreibetrag oder sonstige Pauschbeträge, um nur einen kleinen Einblick zu geben. Durch die laufenden Fortbildungen in unserem Hause bleiben wir dabei für Sie stets am Ball, damit wir das Maximale für Sie erreichen können. Wir übernehmen für Sie von der Einkommensteuer- (auch für beschränkt Steuerpflichtige) über die Körperschafteuer-, die Gewerbesteuer- und die Umsatzsteuererklärung auch weitere Deklarationsaufgaben wie die Erstellung der Grundsteuererklärungen. Sprechen Sie uns an – wir sind für Sie da.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung spiegelt die laufende Entwicklung ihres geschäftlichen Treibens wieder und bildet die Basis für alle darauf aufbauenden Auswertungen wie den Jahresabschluss oder die Steuererklärungen. Begründet durch die Tatsache, dass die Finanzbuchhaltung laufend geführt wird ist es Ihr aktuellstes Instrumentarium zur Unternehmenssteuerung. Daher sollte die Finanzbuchführung möglichst auf Stand sein und eine gewisse Aussagekraft beinhalten. Wir sehen uns als Partner, um bei der Finanzbuchführung gemeinsam mit Ihnen herauszuarbeiten, was wichtige Kontroll- und Steuerungsfunktionen sind. So können für einzelne Produktgruppen Erlöskonten und dazu korrespondierende Aufwandskonten angelegt werden um Ihren Roherlös z.B. getrennt nach verkauften Geräten und Verbrauchsmaterialien zu ermitteln. Bei zwei Standorten kann über die Steuerung via Kostenstelle der Gewinn/Überschuss für jeden Standort getrennt ermittelt werden. Auch wäre eine Nebenbuchhaltung für jeden Standort möglich um den Gewinn/Überschuss mit jeweils eigenen Kostenstellen zu ermitteln. Die Umsetzung hängt von Ihren Wünschen und Anforderungen ab. Wir gewährleisten einen komplett digitalen Prozess, bei dem Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Buchhaltung und Zahlen haben können – sofern Sie das möchten.

Das komplexe Feld der Steuerberatung wird von uns vollumfänglich betreut. Vereinbaren Sie gleich einen Termin damit die steuerlichen Angelegenheiten nicht zur Last werden und Sie sich Ihren Kernkompetenzen widmen können.

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